Ratgeber

Hygieneplan und Flächenreinigung in der Arztpraxis

Der Hygieneplan legt fest, welche Flächen in Ihrer Praxis wie, womit und wie oft gereinigt oder desinfiziert werden. Dieser Beitrag zeigt, welche Angaben die Reinigung betreffen und wie Sie die Zusammenarbeit mit einer Reinigungsfirma darauf abstimmen.

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Kurz erklärt: Hygieneplan und Reinigung

Der Hygieneplan ist das Dokument, in dem eine Praxis ihre innerbetrieblichen Verfahren zur Infektionshygiene festhält. Für die Reinigung beantwortet er fünf Fragen: was gereinigt oder desinfiziert wird, wann und wie oft, womit, nach welchem Verfahren und wer zuständig ist. Erstellt und verantwortet wird er von der Praxisleitung, nicht von der Reinigungsfirma. Diese setzt die Vorgaben für die Räume und Flächen um, die ihr im Leistungsverzeichnis übertragen werden. Die Aufbereitung von Instrumenten bleibt davon getrennt. Entscheidend ist, dass Hygieneplan und Leistungsverzeichnis dieselben Bereiche, Mittel und Intervalle beschreiben, damit keine Fläche doppelt oder gar nicht zugeordnet ist.

Welche rechtlichen und fachlichen Grundlagen gelten?

Die Pflicht, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen, ist in § 23 Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geregelt. Für Arzt- und Zahnarztpraxen kommt das Landesrecht hinzu: Die Vorschrift ermöglicht den Landesregierungen, die Pflicht per Rechtsverordnung auf Zahnarztpraxen und auf Arztpraxen zu erstrecken, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. Welche Anforderungen im Einzelnen für Ihre Praxis gelten, hängt deshalb von Praxisart, Tätigkeitsspektrum und Bundesland ab.

Fachlicher Maßstab für die Flächenhygiene ist die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“. Sie unterscheidet Bereiche nach ihrem Infektionsrisiko und Flächen nach Art und Häufigkeit des Kontakts. Ergänzende Anforderungen können sich aus dem Arbeitsschutz ergeben. Den aktuellen Stand der Vorgaben für Ihre Praxis klären Sie verbindlich mit Hygienebeauftragten oder einer Hygienefachkraft, der zuständigen Kammer oder dem Gesundheitsamt.

Was regelt der Hygieneplan für die Reinigung?

Der Reinigungs- und Desinfektionsteil eines Hygieneplans ist meist als Übersicht aufgebaut, die für jeden Bereich dieselben Fragen beantwortet:

  • Was: Bereich und Fläche, zum Beispiel Behandlungsliege, Arbeitsfläche im Aufbereitungsraum, Türgriffe, Waschbecken oder Fußboden im Wartebereich.
  • Wann: Anlass und Intervall, etwa nach jedem Patientenkontakt, täglich nach Praxisschluss, wöchentlich oder bei sichtbarer Verschmutzung.
  • Womit: Reinigungs- oder Desinfektionsmittel mit Konzentration und Einwirkzeit.
  • Wie: Verfahren, in der Regel Wischreinigung oder Wischdesinfektion, und die zu verwendenden Tücher oder Mopps.
  • Wer: Praxisteam oder Reinigungsfirma.

Die letzte Angabe bestimmt die Schnittstelle. Flächen, die zwischen zwei Patienten desinfiziert werden müssen, bearbeitet üblicherweise das Praxisteam. Die Reinigung und Desinfektion nach Praxisschluss übernimmt häufig die Reinigungsfirma. Diese Aufteilung sollte für jede Fläche eindeutig festgehalten sein.

Wie unterscheiden sich Reinigung und Desinfektion?

Reinigung entfernt Schmutz und mit ihm einen Teil der Mikroorganismen. Desinfektion soll Krankheitserreger gezielt so weit abtöten oder inaktivieren, dass von der Fläche keine Infektionsgefahr mehr ausgeht. Welche Flächen routinemäßig desinfiziert werden, legt der Hygieneplan nach Risiko fest. Typisch ist die Unterscheidung zwischen patientennahen Flächen und Flächen mit häufigem Hand- oder Hautkontakt einerseits und Fußböden in Verwaltungs- und Wartebereichen andererseits, für die oft eine Reinigung ausreicht.

Für die Ausführung gelten einige allgemeine Grundsätze:

  • Wischdesinfektion ist der Regelfall. Sprühdesinfektion gilt als Ausnahme für Stellen, die sich nicht wischen lassen.
  • Konzentration und Einwirkzeit werden nach Herstellerangabe eingehalten. Für die routinemäßige Flächendesinfektion werden häufig Präparate aus der Desinfektionsmittel-Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) verwendet.
  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden nur kombiniert, wenn der Hersteller das ausdrücklich vorsieht.
  • Sichtbare Kontamination, etwa mit Blut oder Sekreten, wird sofort gezielt desinfiziert, unabhängig vom Turnus und in der Regel durch das Praxisteam.

Was übernimmt die Reinigungsfirma und was nicht?

Die Reinigungsfirma übernimmt die Reinigung und Flächendesinfektion, die ihr im Leistungsverzeichnis übertragen wird. Grundlage ist der Hygieneplan der Praxis; die Verantwortung für den Plan bleibt bei der Praxisleitung. Nicht zur Gebäudereinigung gehört die Aufbereitung von Medizinprodukten, also Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten. Wird der Aufbereitungsraum gereinigt, betrifft das Böden, Arbeitsflächen und Sanitärobjekte, nicht die dort aufbereiteten Instrumente.

Bei VB Reinigungskonzepte gleichen wir das Leistungsverzeichnis mit dem Hygieneplan und den Abläufen Ihrer Praxis ab. Die Reinigungstextilien sind farbcodiert und nach Bereichen getrennt. Benutzte Mopps und Tücher nehmen wir aus dem Objekt mit und lassen sie wöchentlich gewerblich aufbereiten. Mittel und Verfahren, die wir einsetzen, halten wir schriftlich fest. Den Leistungsumfang beschreiben die Seiten Praxisreinigung für Arztpraxen, Reinigung für Zahnarztpraxen und Hygiene- und Desinfektionsreinigung.

Wie wird in der Praxis hygienisch gereinigt?

Neben Mitteln und Intervallen sollte der Hygieneplan auch die Arbeitsweise beschreiben. Bewährte Grundsätze sind:

  • Reihenfolge: von sauberen zu stärker verschmutzten Bereichen und von oben nach unten, Sanitärräume zuletzt.
  • Bereichstrennung: getrennte Tücher und Mopps für Sanitär, Behandlungsräume und übrige Flächen, häufig über Farbcodes.
  • Frische Textilien: für jeden Raum oder Bereich ein frisches Tuch und ein frischer Mopp; benutzte Textilien kommen nicht zurück in die Reinigungslösung.
  • Aufbereitung: Tücher und Mopps werden nach Gebrauch desinfizierend gewaschen und trocken gelagert.
  • Lagerung: Mittel, Eimer und Reinigungswagen stehen in einem eigenen Raum oder Schrank, getrennt von Patientenbereichen.

Checkliste: Hygieneplan und Reinigung abstimmen

  • Liegt der Reinigungsfirma der aktuelle Reinigungs- und Desinfektionsplan vor, soweit er ihre Tätigkeiten betrifft?
  • Ist für jede Fläche festgelegt, ob Praxisteam oder Reinigungsfirma zuständig ist?
  • Stimmen Mittel, Konzentrationen und Einwirkzeiten im Leistungsverzeichnis mit dem Hygieneplan überein?
  • Wie sind Bereichstrennung und Aufbereitung der Reinigungstextilien geregelt?
  • Liegen die Einsatzzeiten so, dass Behandlungsräume ungestört gereinigt werden und Böden vor Praxisbeginn trocknen?
  • Wer informiert wen, wenn sich der Hygieneplan ändert, und wie wird das Leistungsverzeichnis angepasst?
  • Welche Dokumentation erhalten Sie, und lässt sie sich für Ihr Qualitätsmanagement verwenden?
  • Wie werden neue Mitarbeitende und Vertretungen in die Anforderungen Ihrer Praxis eingewiesen?

Häufige Fragen zu Hygieneplan und Praxisreinigung

Muss jede Arztpraxis einen Hygieneplan haben?

In aller Regel ja. Rechtsgrundlage ist § 23 Abs. 5 IfSG in Verbindung mit den Hygieneverordnungen der Länder; der genaue Umfang kann von Praxisart und durchgeführten Eingriffen abhängen. Zusätzlich können Regeln des Arbeitsschutzes schriftlich festgelegte Hygienemaßnahmen verlangen. Ob und in welcher Form die Pflicht für Ihre Praxis gilt, klären Sie verbindlich mit Kammer, Gesundheitsamt oder einer Hygienefachkraft beziehungsweise Hygieneberatung.

Kann die Reinigungsfirma den Hygieneplan für uns erstellen?

Nicht in eigener Verantwortung. Der Hygieneplan liegt in der Verantwortung der Praxisleitung und wird häufig mit Unterstützung einer Hygienefachkraft oder auf Basis von Musterplänen erstellt, wie sie etwa Zahnärztekammern bereitstellen. Die Reinigungsfirma kann Hinweise zu Verfahren, Textilien und Abläufen geben, die sie selbst ausführt. Ihre Aufgabe ist, die übertragenen Tätigkeiten so umzusetzen, wie der Plan sie vorsieht.

Welche Flächen desinfiziert das Praxisteam selbst?

Üblicherweise die Flächen, die zwischen zwei Behandlungen desinfiziert werden müssen, etwa Behandlungsliege, Behandlungsstuhl oder patientennahe Arbeitsflächen, und sichtbar kontaminierte Stellen unmittelbar nach dem Ereignis. Die Reinigungsfirma arbeitet meist außerhalb der Sprechzeiten und kann diese Aufgaben deshalb nicht übernehmen. Wo die Grenze genau verläuft, sollte der Hygieneplan für jede Fläche festhalten.

Gehört die Instrumentenaufbereitung zum Auftrag einer Reinigungsfirma?

Nein. Die Aufbereitung von Instrumenten und anderen Medizinprodukten ist ein eigener, eng geregelter Prozess, den die Praxis oder ein darauf spezialisierter Dienstleister verantwortet. Die Gebäudereinigung betrifft Räume und Flächen. Im Aufbereitungsraum reinigt sie Böden, Arbeitsflächen und Sanitärobjekte nach Hygieneplan, nicht die dort aufbereiteten Instrumente.

Wie wird die Reinigung in der Praxis dokumentiert?

Die Dokumentation sollte zeigen, welche Tätigkeit mit welchem Mittel und Verfahren in welchem Bereich ausgeführt wurde. Bei VB Reinigungskonzepte werden eingesetzte Mittel und Verfahren dokumentiert; auf Wunsch erfassen wir zusätzlich Datum, Uhrzeit und ausführendes Team digital. Welche Form Sie für Ihr Qualitätsmanagement oder für Begehungen benötigen, stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Wann sollte eine Arztpraxis gereinigt werden?

In der Regel nach Praxisschluss oder in festen Zeitfenstern ohne Patientenbetrieb. So lassen sich Desinfektionsmittel mit der vorgesehenen Einwirkzeit anwenden, und Böden können trocknen, bevor die Räume wieder genutzt werden. Bei VB Reinigungskonzepte legen wir Einsatzzeiten, Zugang und sensible Zonen bei der kostenlosen, unverbindlichen Objektbesichtigung gemeinsam mit Ihnen fest.

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